Die Stadt Stralsund erhebt seit dem 01. September 2023 eine Bettensteuer für alle touristischen Gäste der Stadt Stralsund. Diese beträgt fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises und muss von den Gästen im Hotel entrichtet werden. Wir danken für Ihr Verständnis!

Verbraucherrechtliche Streitbeilegung

Pflichtinformation nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Link zur Homepage der Stelle für die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten der Europäischen Kommission: 
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm - weiterführende Informationen stehen Ihnen dort zur Verfügung.